15.05.2017 | Berlin | Bauliche Veränderungen | ||
Antrag für die Eigentümerversammlung | ||||
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer gegenüber seinem Mieter keine verbindliche Genehmigung zur Nutzung des Gemeinschaftseigentums erteilen kann (LG Berlin, Urteil v. 25.11.2016, 85 S 103/15 WEG). Im konkreten Fall ging es um die Montage eines Klimagerätes an der Außenwand. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine bauliche Veränderung die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft benötigen. Den Antrag können Sie in einer Eigentümerversammlung stellen. | ||||
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