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WEG Verwaltung - Leistungen

 

Die WEG Verwaltung wird auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, der aktuellen Rechtssprechung hierzu und angrenzenden Gesetze und Verordnungen sowie den Regelungen in der jeweiligen Teilungserklärung einer WEG sowie deren Beschlüsse durchgeführt.

Der nachfolgende Katalog stellt einen Auszug über die von mir zu erbringenden Leistungen dar.

Grundleistungen
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die in §§ 24, 27 Abs. 1, 2, 3 und 5, 28 Abs. 1 und 3 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.

Eigentümerversammlung und Niederschrift

  • Eigentümerversammlung
    Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung.
  • Vorsitz und Niederschrift
    Sofern die Versammlung nichts Anderes beschließt, führt der Verwalter den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsmäßige Niederschrift der Beschlüsse.
  • Beschluss-Sammlung
    Der Verwalter führt die Beschluss-Sammlung gem. § 24 Abs. 7 WEG.

Hausordnung
Der Verwalter sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus- / Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus- / Nutzungsordnungen mahnt der Verwalter bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb. Ein gerichtliches Vorgehen bedarf jedoch grundsätzlich einer Genehmigung der Eigentümerversammlung durch Beschluss.

Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
Der Verwalter betreut und überwacht die Leistungen der Vertragspartner der Gemeinschaft und schließt insbesondere nach Maßgabe der Beschlüsse, der Gemeinschaftsordnung und der Gesetze die notwendigen Versicherungen für die Gemeinschaft ab und überprüft die Versicherungssumme, um Unterdeckungen auszuschließen.

Geldverwaltung
Der Verwalter legt die gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach seiner Wahl getrennt von seinem eigenen Vermögen und dem anderer Gemeinschaften an. Er führt die Konten unter dem Namen der Gemeinschaft. Er verwaltet die Gelder nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.

Buchführung
Der Verwalter richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für andere Gemeinschaften ein.

Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum

  • Anwesenheit vor Ort
    Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt der Verwalter eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor.

Abwicklung von Schadensfällen
Der Verwalter trifft Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen und wirkt bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum mit.

Instandhaltung und Instandsetzung

  • Instandhaltung und Instandsetzung in dringenden Fällen
  • Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund Beschlussfassung

Allgemeine Leistungen
Der Verwalter führt den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurde.