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WEG Verwaltung - Wirtschaftsplan

 

Wirtschaftsplan

Der Verwalter erstellt einen Wirtschaftsplan je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten/Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum. Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr, sofern für die Gemeinschaft nichts Anderes geregelt ist.

Die Höhe der Hausgelder wird alljährlich vom Verwalter in Form eines Wirtschaftsplans vorgeschlagen. Dieser Wirtschaftsplan wird dem Verwaltungsbeirat zur Begutachtung vorgelegt und sodann der Eigentümerversammlung zur Genehmigung durch Beschluss.

Eine Musterwirtschaftsplan können Sie hier einsehen........